SR 747.301 Seeschifffahrtsverordnung vom 20. …
2019-6-16 · Schaden oder Verlust an Gütern, die ohne Wissen des Reeders oder seines Agenten verladen sind oder die zur Zeit der Verladung absichtlich falsch bezeichnet sind, sollen nicht in Havarie-grosse vergütet werden, doch sollen solche Güter, falls gerettet, beitragspflichtig bleiben.